wer muss zahlen? |
Die Müllentsorgungsgebühr wird von jene entrichtet, die aus irgendeinem Rechtgrund Räumlichkeiten und Freiflächen besetzen, innehaben oder führen, wobei für die Entrichtungen der Gebühr die Famielienmitglieder und alle Personen, welche die besagten Räumlichkeiten und Freiflächen gemeinsam und dauernd nützen, solidarisch haften |
Gebühr für Wohnungen |
Die Gebühr besteht aus zwei Elementen:
- Grundgebühr: wird aufgrund von Einwohnergleichwerten berechnet.
- Variable Gebühr: wird aufgrund der Qualität und Quantität des abgegeben Restmülls bemessen.
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Gebühr für andere Nutzungen |
Die Gebühr besteht aus zwei Elementen:
- Grundgebühr: wird aufgrund von Flächeneinheiten, sowie aufgrund von Produktionskoeffizienten welche, getrennt nach Kategorie, die potentielle Abfallproduktion und die Intensität der Nutzung der allgemeinen Dienste wiedergegeben, bemessen.
- Variable Gebühr: wird aufgrund der Qualität und der Quantität der effektiv abgegebenen Abfälle bemessen.
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Zahlung |
Das Steueramt erstellt eine Rechnung mit 10% MwSt. |
wo zahlt man |
Ab dem Jahr 2012 erfolgt die Zahlung mittels FRECCIA - System. |
Rechtsgrundlagen |
- Gesetzvertretenden Dekretes Nr. 507/1993;
- Landesgesetz Nr. 4, Artikel 9 und 33 vom 26.05.2006;
- Dekret des Landeshauptmanns vom 08.01.2007, Nr. 5;
- Gemeindeverordnung für die Anwendung der Abfallgebühr Nr. 40 vom 30.12.2011, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates
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