Gefahrenzonenplan

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Die Einleitung des Verfahrens zur Genehmigung des Gefahrenzonenplans der Gemeinde Wolkenstein in Gröden wurde beschlossen.

Es wird mitgeteilt, dass der Gemeinderat am 10.06.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Genehmigung des Gefahrenzonenplans der Gemeinde Wolkenstein in Gröden beschlossen hat.

Der Entwurf wurde bereits gem. Art. 53 vom Landesgesetz 10. Juli 2018, Nr. 9, für den vorgesehenen Zeitraum an der Amtstafel und im Bürgernetz der Autonomen Provinz Bozen, veröffentlicht.

Der beschlossene Planentwurf wurde nun den zuständigen Landesämtern übermittelt, damit das Verfahren für die definitive Genehmigung in die nächste Phase gebracht werden kann.



23.07.2025

DEU